BFH: Haftung des Arbeitgebers für hinterzogene Lohnsteuer

Hans-Ulrich Dietz | 26. Juli 2010

Eine haftungsbefreiende Anzeige eines bisher nicht ordnungsgemäßen Lohnsteuereinbehalts (§ 42d Abs. 2 i.V. mit § 41c Abs. 4 EStG) ist nicht möglich, wenn eine Lohnsteuer-Anmeldung vorsätzlich fehlerhaft abgegeben worden war und dies dem Arbeitgeber zuzurechnen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21.4.2010 – VI R 29/08).

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