Häusliche Arbeitszimmer bald wieder absetzbar

Andreas Funk | 29. Juli 2010

“Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer müssen einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zufolge umfangreicher steuerlich absetzbar sein als bislang. Das geltende Steuerrecht sei verfassungswidrig, entschieden die obersten deutschen Richter. Die Bestimmung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Sie kippten damit eine seit 2007 geltende Verschärfung im Steuerrecht.”

Siehe auch Welt.de

Siehe auch Entscheidung des BVerfG

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