BFH: Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens bei Kfz-Steuern
Montag, den 30. August 2010Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 19.5.2010 (Aktenzeichen I R 65/09) die langjährige Bilanzierungspraxis von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bestätigt. Danach ist für Kfz-Steuern ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gewinnerhöhend zu bilden, soweit die Steuer auf die voraussichtliche Zulassungszeit des Fahrzeuges im nachfolgenden Wirtschaftsjahr entfällt. Das Finanzgericht hatte zuvor die bisher gängige Bilanzierungspraxis erstmals in Frage gestellt.