FG: Werbungskostenabzug
Hans-Ulrich Dietz | 11. August 2010Schuldzinsen sind beim Eigentümer eines Mietobjekts als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn er im Rahmen eines Treuhandvertrages seinen Ehegatten als Kreditnehmer eingeschaltet hat, diesem im Innenverhältnis ein Rechtsanspruch auf Aufwendungsersatz zusteht und die Mieteinnahmen auf dessen Konto mit der Maßgabe weitergeleitet werden, dass der Ehegatte daraus die Zinszahlungen entrichtet (Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 07.05.2010 – 1 K 3830/08 E).