Ein-Prozent-Regelung gilt nur für tatsächlich zur privaten Nutzung überlassene Dienstwagen
Hans-Ulrich Dietz | 16. August 2010Die so genannte Ein-Prozent-Regelung gilt nur, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlässt. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 21.04.2010 – Az.: VI R 46/08 – entschieden. Aus der Bereitstellung eines Fahrzeugs zu betrieblichen Zwecken könne nicht aufgrund eines Anscheinsbeweises darauf geschlossen werden, dass das Fahrzeug vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werde