BFH erschwert Verlustnutzung bei schwer vermietbaren Gewerbeimmobilien
Donnerstag, den 30. September 2010Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Geltendmachung von Verlusten aus nicht bzw. schwer zu vermietenden Gewerbeimmobilien deutlich erschwert (Az. IX R 49/09). Das oberste deutsche Finanzgericht bestätigt in seinem heute veröffentlichten Urteil zunächst seine Rechtsprechung zu Verlusten aus der Vermietung und Verpachtung von Wohnimmobilien, dass Verluste nicht mehr steuerlich anerkannt werden, wenn sich der Vermieter nicht [...]