Berücksichtigung des Arbeitszimmers auch bei Privatnutzung
Mittwoch, den 13. Juli 2011Die Richter des Finanzgerichts Köln berücksichtigen die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann, wenn das Arbeitszimmer nicht nur untergeordnet für private Zwecke genutzt wird (Urteil vom 19.5.2011, 10 K 4126/09). Die nicht nur untergeordnete private Nutzung eines Arbeitszimmers steht bisher der steuerlichen Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers sowohl nach der Rechtsprechung des BFH (u.a. BFH-Urteil [...]