BFH: Dauernde Wertminderung

Hans-Ulrich Dietz | 3. Januar 2012

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom  21.09.11 (I R 89/10) ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/ 2002 bei börsennotierten Aktien grundsätzlich dann auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Aktienerwerbs gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Notierung bei Erwerb überschreitet. Auf die Kursentwicklung nach dem Bilanzstichtag kommt es hierbei nicht an.

Eine Reaktion zu “BFH: Dauernde Wertminderung”

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