BFH: Einkommensteuervorauszahlungen
Hans-Ulrich Dietz | 6. Januar 2012Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.11.11 (VIII R 11/09) sind Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer grundsätzlich in vier gleich großen Teilbeträgen zu leisten. Eine Ausnahme hiervon kommt insbesondere nicht in Betracht, soweit der Steuerpflichtige geltend macht, der Gewinn des laufenden Veranlagungszeitraums entstehe nicht gleichmäßig. Im übrigen ist das geltende Vorauszahlungssystem verfassungsgemäß.