Neverending story: die Umsatzsteuer und die Verpflegung

Hans-Ulrich Dietz | 9. Januar 2012

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12.10.11 (V R 66/09) sind die in einer Großküche eines Altenwohnheims und Pflegeheims zur Verpflegung der Bewohner zubereiteten Speisen keine “Standardspeisen” als Ergebnis einfacher und standardisierter Zubereitungsvorgänge nach Art eines Imbissstandes, so dass deren Abgabe zu festen Zeitpunkten in Warmhaltebehältern keine Lieferung, sondern eine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung ist.

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