Verlustbescheinigung - Antragsfrist nicht versäumen
Dienstag, den 3. November 2009VON ELLEN ASHAUER-MOLL | Mit Einführung der Abgeltungsteuer hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Frist für den Antrag auf eine sog. Verlustbescheinigung eingeführt. Bis zum 15.12. des laufenden Jahres muss die Verlustbescheinigung bei der entsprechenden Bank beantragt werden. Der Antrag ist unwiderruflich und muss der Bank bis zu dem Stichtag zugegangen sein.
Hintergrund dieser Regelung: Innerhalb einer […]