Der richtige Steuersatz für Vereine
Montag, den 8. Oktober 2007Steuerberater und Dipl. Finanzwirt Thomas Brinkmeier ist erfahrener Praktiker und Fachbuchautor aus Köln.
Sind die Leistungen des Vereins umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig, unterliegen sie der Umsatzsteuer. Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt 19%. Für bestimmte Leistungen ermäßigt sich der Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG jedoch auf 7%.
Der ermäßigte Steuersatz von 7% kommt bei gemeinnützigen Vereinen vor allem […]