EBay: Kürzere Widerrufsfristen als bisher
Mittwoch, den 2. Juni 2010Es ist schon kurios: Rein praktisch galt bisher für Ebay-Händler eine andere Widerrufsfrist – nämlich einen Monat an Stelle der üblichen vierzehn Tage – als für andere Versandhändler. Ebay- Käufer müssen sich jetzt auch bei gewonnen Ersteigerungen bei Ebay auf die für alle Onlineshops geltende zweiwöchige Widerrufsfrist einstellen.
Zum 11. Juni 2010 treten wichtige Gesetzesänderungen im […]