Grundlegende Änderung der Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Donnerstag, den 8. Dezember 2011Deutschland ist eine der führenden Exportnationen: Waren made in Germany werden über die Grenzen in andere EU-Mitgliedstaaten und das sonstige Ausland verbracht. Derartige so genannte innergemeinschaftliche Lieferungen, d.h. Lieferungen zwischen EU-Mitgliedstaaten, unterliegen dabei nicht der Umsatzsteuer, sofern bestimmte Nachweispflichten eingehalten werden. Gerade diese zu erbringenden Nachweise luden schwarze Schafe zu Umsatzsteuerbetrügereien ein. Mit dem Ziel, [...]