Anhebung kürzerer Spekulationsfrist für Immobilienverkäufe teilweise verfassungswidrig
Freitag, den 20. August 2010Wer ab 1999 Spekulationsteuer auf den Verkauf seines schon mehr als 2 Jahre im Eigentum gehaltenen Hauses bezahlt hat, kann laut Bundesverfassungsgericht mit einer Erstattung rechnen.
Im Jahr 1999 wurde die Spekulationsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre verfünffacht. Betroffen davon waren Immobilienbesitzer, die Ende 1998 aus der damaligen kurzen Spekulationsfrist heraus waren. Ihre Grundstücke […]