BFH: Abschlussgebühr einer Lebensversicherung sind Anschaffungskosten
Donnerstag, den 31. März 2011Die beim Abschluss einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung gezahlten Vermittlungsgebühren stellen keine Werbungskosten, sondern Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb einer Kapitalanlage dar. In einem aktuellen Beschluss bestätigt der Bundesfinanzhof (Urteil vom 28.10.2010, Az. VIII B 90/10) die Auffassung der Vorinstanz (Finanzgericht Niedersachsen). Bei nach 2004 abgeschlossenen Verträgen ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der [...]