FG: Abzug von Bewirtungskosten
Donnerstag, den 1. September 2011Der teilweise Betriebsausgabenabzug setzt den Nachweis der konkreten betrieblichen Veranlassung einer geschäftlichen Bewirtung voraus. Hierfür reicht es nicht aus, lediglich die Namen und die Funktion der bewirteten Personen aufzuführen (Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.5.2011 – 12 K 12209/10).