FG: Vermietungsbemühen plausibel nachweisen
Dienstag, den 19. Juli 2011Stand eine Immobilie das ganze Jahr oder die letzten Monate des Jahres leer, lässt das Finanzamt den Werbungskostenabzug für die Dauer des Leerstands nur zu, wenn der Vermieter seine Vermietungsbemühungen plausibel nachweisen kann. Wie man es nicht machen sollte, ergibt sich aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Thüringen. Es lehnte den Werbungskostenabzug für die Leerstandszeiten ab, [...]