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	<title>Kommentare fuer Steuerpraxis</title>
	<link>http://www.gabler-steuern.de</link>
	<description>Steuerrecht</description>
	<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 08:11:12 +0000</pubDate>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Dritte Klage wegen Rentenbesteuerung anh&#228;ngig von Frank Pietzko</title>
		<link>http://www.gabler-steuern.de/2007/04/04/dritte-klage-wegen-rentenbesteuerung-anhaengig/#comment-5886</link>
		<author>Frank Pietzko</author>
		<pubDate>Mon, 23 Aug 2010 10:10:34 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.gabler-steuern.de/2007/04/04/dritte-klage-wegen-rentenbesteuerung-anhaengig/#comment-5886</guid>
		<description>Mir ergeht es momentan so wie Frau Kluge und Frau L&#252;ck. Gibt es inzwischen Neuigkeiten?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mir ergeht es momentan so wie Frau Kluge und Frau L&#252;ck. Gibt es inzwischen Neuigkeiten?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Dritte Klage wegen Rentenbesteuerung anh&#228;ngig von lück hannelore</title>
		<link>http://www.gabler-steuern.de/2007/04/04/dritte-klage-wegen-rentenbesteuerung-anhaengig/#comment-5885</link>
		<author>lück hannelore</author>
		<pubDate>Sun, 22 Aug 2010 16:29:47 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.gabler-steuern.de/2007/04/04/dritte-klage-wegen-rentenbesteuerung-anhaengig/#comment-5885</guid>
		<description>hallo fr.kluge
w&#252;rde mich gerne mit ihnen unterhalten...da mir &#228;hnliches mit erziehungsrente gerade geschieht....finanzamt k&#246;ln sagt ..keine besteuerung..finanzamt d&#252;ren sagt besteuerung ja und m&#246;chte sehr viel geld ..freue mich wenn wir uns austauschen k&#246;nnen.. mfg. hannelore l&#252;ck</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>hallo fr.kluge<br />
w&#252;rde mich gerne mit ihnen unterhalten&#8230;da mir &#228;hnliches mit erziehungsrente gerade geschieht&#8230;.finanzamt k&#246;ln sagt ..keine besteuerung..finanzamt d&#252;ren sagt besteuerung ja und m&#246;chte sehr viel geld ..freue mich wenn wir uns austauschen k&#246;nnen.. mfg. hannelore l&#252;ck</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Dritte Klage wegen Rentenbesteuerung anh&#228;ngig von Andrea Kluge</title>
		<link>http://www.gabler-steuern.de/2007/04/04/dritte-klage-wegen-rentenbesteuerung-anhaengig/#comment-5874</link>
		<author>Andrea Kluge</author>
		<pubDate>Fri, 20 Aug 2010 08:06:10 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.gabler-steuern.de/2007/04/04/dritte-klage-wegen-rentenbesteuerung-anhaengig/#comment-5874</guid>
		<description>Guten Tag zusammen, mich w&#252;rde interessieren wie ihre F&#228;lle weiter gegangen sind. Ich musste eine hohe Summe nachzahlen und soll jedes Jahr eine Vorauszahlung leisten. Meine Erziehungsrente ist befristet bis Juli 2013. Wir haben aber mittlerweile Einspruch eingelegt. Dieser wurde abgelehnt. So wie ich aussieht muss ich wohl klagen. Deshalb...wie ist es Ihnen weiterhin ergangen?

MFG A. Kluge</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag zusammen, mich w&#252;rde interessieren wie ihre F&#228;lle weiter gegangen sind. Ich musste eine hohe Summe nachzahlen und soll jedes Jahr eine Vorauszahlung leisten. Meine Erziehungsrente ist befristet bis Juli 2013. Wir haben aber mittlerweile Einspruch eingelegt. Dieser wurde abgelehnt. So wie ich aussieht muss ich wohl klagen. Deshalb&#8230;wie ist es Ihnen weiterhin ergangen?</p>
<p>MFG A. Kluge</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Vermieter m&#252;ssen f&#252;r Abgaben der beauftragten Handwerker gerade stehen von Gebäudereinigung Berlin</title>
		<link>http://www.gabler-steuern.de/2010/01/06/vermieter-muessen-fuer-abgaben-der-beauftragten-handwerker-gerade-stehen/#comment-5510</link>
		<author>Gebäudereinigung Berlin</author>
		<pubDate>Thu, 01 Jul 2010 11:40:51 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.gabler-steuern.de/2010/01/06/vermieter-muessen-fuer-abgaben-der-beauftragten-handwerker-gerade-stehen/#comment-5510</guid>
		<description>Interessanter Beitrag und ein wirklich wichtiger Aspekt der durchaus &#246;fter erw&#228;hnt werden sollte.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Interessanter Beitrag und ein wirklich wichtiger Aspekt der durchaus &#246;fter erw&#228;hnt werden sollte.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu BMF: Ertragsausgleich nach § 9 InvStG von Jens Uwe Pätsch</title>
		<link>http://www.gabler-steuern.de/2010/04/06/bmf-ertragsausgleich-nach-9-invstg/#comment-5508</link>
		<author>Jens Uwe Pätsch</author>
		<pubDate>Wed, 30 Jun 2010 13:29:42 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.gabler-steuern.de/2010/04/06/bmf-ertragsausgleich-nach-9-invstg/#comment-5508</guid>
		<description>In einem weiteren Verb&#228;ndeschreiben des BMF vom 28.4.2010 an ALFI, BVI und VAB (nur per E-Mail) hat die Finanzverwaltung Ihre Sichweise zur Frage des Ausweises des steuerlichen Ertragsausgleichs, zur Bildung eines Ausgleichpostens und zur Aussch&#252;ttbarkeit des steuerlichen Ertragsausgleichs wie folgt pr&#228;zisiert:



...aufgrund der von Ihnen im Schreiben vom 11. M&#228;rz 2010 angesprochenen Punkte m&#246;chte ich die Anwendung des Schreibens vom 9. M&#228;rz 2010 - IV C 1 – S 1980-1/09/10001; Dok 2010/0170936	- wie folgt konkretisieren:

1.	Allgemein

Die formellen Anforderungen an die Anerkennung eines f&#252;r steuerliche Zwecke gerechneten Ertragsausgleiches gelten grunds&#228;tzlich in allen noch offenen F&#228;llen. Zur Klarstellung wird allerdings darauf hingewiesen, dass es f&#252;r die Erf&#252;llung der formellen Voraussetzung eines „Ausweises des ber&#252;cksichtigten Ertragsausgleichs im Rahmen der Bekanntmachung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 InvStG“ ausreicht, wenn ein Hinweis des Berufstr&#228;gers darauf, dass ein steuerlicher Ertragsausgleich gerechnet worden ist, in die Berufstr&#228;gerbescheinigung aufgenommen wird.

Der betragsm&#228;&#223;ige Ausweis des Ertragsausgleichs ist der H&#246;he nach nicht erforderlich, d.h., es muss weder ein einzelner Betrag ausgewiesen werden, der den in den ausgesch&#252;tteten bzw. aussch&#252;ttungsgleichen Ertr&#228;gen insgesamt enthaltenen Betrag des steuerlich ber&#252;cksichtigten Ertragsausgleichs pro Anteil wiedergibt, noch ist eine Aufteilung s&#228;mtlicher in § 5 Abs. 1 Nr. 1 InvStG enthaltener Ausweise in origin&#228;re Ertr&#228;ge und Ertragsausgleichanteil erforderlich.

Es wird aus Billigkeitsgr&#252;nden nicht beanstandet, wennder Hinweis des Berufstr&#228;gers darauf, dass ein steuerlicher Ertragsausgleich gerechnet worden ist, erst in Berufstr&#228;gerbescheinigungen  aufgenommen wird, die nach dem 9. M&#228;rz 2010 ausgestellt werden. 

 
2.	Zwischengewinn

Wirdder Hinweis auf einen Ertragsausgleich in die Berufstr&#228;gerbescheinigung aufgenommen, kann - vorbehaltlich einer Anwendung des § 20 Absatz 7 i.V.m. § 15b EStG - eine Erfassung des Zwischengewinns als negative Einnahme erfolgen. Der in Rz. 21a des BMF-Schreibens vom 8. August 2009 enthaltene Grundsatz bleibt gewahrt.

3.	Ausgleichsposten

Ausgleichbetr&#228;ge, welche sich aus einem f&#252;r steuerliche Zwecke durchgef&#252;hrten Ertragsausgleichsverfahren ergeben, sind nur insoweit als aussch&#252;ttungsgleiche Ertr&#228;ge zu behandeln, wie Ertragsausgleichsbetr&#228;ge auf Ertr&#228;ge i.S.d. InvStG entfallen bzw. auf diese ermittelt wurden und nicht freie Substanzliquidit&#228;t zur Aussch&#252;ttung dieser Ausgleichsbetr&#228;ge verwendet wird.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>In einem weiteren Verb&#228;ndeschreiben des BMF vom 28.4.2010 an ALFI, BVI und VAB (nur per E-Mail) hat die Finanzverwaltung Ihre Sichweise zur Frage des Ausweises des steuerlichen Ertragsausgleichs, zur Bildung eines Ausgleichpostens und zur Aussch&#252;ttbarkeit des steuerlichen Ertragsausgleichs wie folgt pr&#228;zisiert:</p>
<p>&#8230;aufgrund der von Ihnen im Schreiben vom 11. M&#228;rz 2010 angesprochenen Punkte m&#246;chte ich die Anwendung des Schreibens vom 9. M&#228;rz 2010 - IV C 1 – S 1980-1/09/10001; Dok 2010/0170936	- wie folgt konkretisieren:</p>
<p>1.	Allgemein</p>
<p>Die formellen Anforderungen an die Anerkennung eines f&#252;r steuerliche Zwecke gerechneten Ertragsausgleiches gelten grunds&#228;tzlich in allen noch offenen F&#228;llen. Zur Klarstellung wird allerdings darauf hingewiesen, dass es f&#252;r die Erf&#252;llung der formellen Voraussetzung eines „Ausweises des ber&#252;cksichtigten Ertragsausgleichs im Rahmen der Bekanntmachung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 InvStG“ ausreicht, wenn ein Hinweis des Berufstr&#228;gers darauf, dass ein steuerlicher Ertragsausgleich gerechnet worden ist, in die Berufstr&#228;gerbescheinigung aufgenommen wird.</p>
<p>Der betragsm&#228;&#223;ige Ausweis des Ertragsausgleichs ist der H&#246;he nach nicht erforderlich, d.h., es muss weder ein einzelner Betrag ausgewiesen werden, der den in den ausgesch&#252;tteten bzw. aussch&#252;ttungsgleichen Ertr&#228;gen insgesamt enthaltenen Betrag des steuerlich ber&#252;cksichtigten Ertragsausgleichs pro Anteil wiedergibt, noch ist eine Aufteilung s&#228;mtlicher in § 5 Abs. 1 Nr. 1 InvStG enthaltener Ausweise in origin&#228;re Ertr&#228;ge und Ertragsausgleichanteil erforderlich.</p>
<p>Es wird aus Billigkeitsgr&#252;nden nicht beanstandet, wennder Hinweis des Berufstr&#228;gers darauf, dass ein steuerlicher Ertragsausgleich gerechnet worden ist, erst in Berufstr&#228;gerbescheinigungen  aufgenommen wird, die nach dem 9. M&#228;rz 2010 ausgestellt werden. </p>
<p>2.	Zwischengewinn</p>
<p>Wirdder Hinweis auf einen Ertragsausgleich in die Berufstr&#228;gerbescheinigung aufgenommen, kann - vorbehaltlich einer Anwendung des § 20 Absatz 7 i.V.m. § 15b EStG - eine Erfassung des Zwischengewinns als negative Einnahme erfolgen. Der in Rz. 21a des BMF-Schreibens vom 8. August 2009 enthaltene Grundsatz bleibt gewahrt.</p>
<p>3.	Ausgleichsposten</p>
<p>Ausgleichbetr&#228;ge, welche sich aus einem f&#252;r steuerliche Zwecke durchgef&#252;hrten Ertragsausgleichsverfahren ergeben, sind nur insoweit als aussch&#252;ttungsgleiche Ertr&#228;ge zu behandeln, wie Ertragsausgleichsbetr&#228;ge auf Ertr&#228;ge i.S.d. InvStG entfallen bzw. auf diese ermittelt wurden und nicht freie Substanzliquidit&#228;t zur Aussch&#252;ttung dieser Ausgleichsbetr&#228;ge verwendet wird.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Warengutscheine (Tankgutscheine) von Kerstin Schmidt</title>
		<link>http://www.gabler-steuern.de/2007/08/30/warengutscheine-tankgutscheine/#comment-5464</link>
		<author>Kerstin Schmidt</author>
		<pubDate>Wed, 09 Jun 2010 14:17:37 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.gabler-steuern.de/2007/08/30/warengutscheine-tankgutscheine/#comment-5464</guid>
		<description>Hallo zusammen,

unsere Firma stellt Tankgutscheine aus. Jetzt hat eine Kollegin versehentlich mehr Liter getankt als auf dem Gutschein vermerkt. Die Tankstelle hat uns diese Summe auch in Rechnung gestellt. Kann die Kollegin die Differenz einzahlen, so dass nur die Literzahl lt. Gutschein als Aufwand verbucht wird, der Rest als Forderung gegen&#252;ber Betriebsangeh. oder gibt es da steuerliche Probleme?

mfg, K. Schmidt</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>unsere Firma stellt Tankgutscheine aus. Jetzt hat eine Kollegin versehentlich mehr Liter getankt als auf dem Gutschein vermerkt. Die Tankstelle hat uns diese Summe auch in Rechnung gestellt. Kann die Kollegin die Differenz einzahlen, so dass nur die Literzahl lt. Gutschein als Aufwand verbucht wird, der Rest als Forderung gegen&#252;ber Betriebsangeh. oder gibt es da steuerliche Probleme?</p>
<p>mfg, K. Schmidt</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Warengutscheine (Tankgutscheine) von Marianne Püüel</title>
		<link>http://www.gabler-steuern.de/2007/08/30/warengutscheine-tankgutscheine/#comment-5461</link>
		<author>Marianne Püüel</author>
		<pubDate>Tue, 08 Jun 2010 12:21:36 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.gabler-steuern.de/2007/08/30/warengutscheine-tankgutscheine/#comment-5461</guid>
		<description>Frage:
M&#252;ssen die Tankgutscheine in der Gehaltsabrechnung aufgef&#252;hrt werden ??

F&#252;r eine Antwort w&#228;re ich dankbar.

Vile Gr&#252;&#223;e
Marianne Opel</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Frage:<br />
M&#252;ssen die Tankgutscheine in der Gehaltsabrechnung aufgef&#252;hrt werden ??</p>
<p>F&#252;r eine Antwort w&#228;re ich dankbar.</p>
<p>Vile Gr&#252;&#223;e<br />
Marianne Opel</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu BFH: &#8220;Pendlerpauschale&#8221; - vorl&#228;ufiger Rechtsschutz bei Lohnsteuer-Erm&#228;&#223;igung von Ingeborg</title>
		<link>http://www.gabler-steuern.de/2007/09/06/bfh-pendlerpauschale-vorlaeufiger-rechtsschutz-bei-lohnsteuer-ermaessigung/#comment-5024</link>
		<author>Ingeborg</author>
		<pubDate>Fri, 30 Apr 2010 07:37:00 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.gabler-steuern.de/2007/09/06/bfh-pendlerpauschale-vorlaeufiger-rechtsschutz-bei-lohnsteuer-ermaessigung/#comment-5024</guid>
		<description>Informativer und interessanter Artikel! Gro&#223;es Lob! 
Viele Gr&#252;&#223;e! Inge</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Informativer und interessanter Artikel! Gro&#223;es Lob!<br />
Viele Gr&#252;&#223;e! Inge</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Nicht erkl&#228;rte Kapitalertr&#228;ge von N.Hilbig</title>
		<link>http://www.gabler-steuern.de/2009/01/23/nicht-erklaerte-kapitalertraege/#comment-4516</link>
		<author>N.Hilbig</author>
		<pubDate>Mon, 22 Mar 2010 23:03:46 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.gabler-steuern.de/2009/01/23/nicht-erklaerte-kapitalertraege/#comment-4516</guid>
		<description>Sehr geehrte Damen und Herren,
kann man nachtr&#228;glich wegen Unwissenheit, die Aufwendungen des Arbeitgebers und den Arbeitnehmeranteil einer Betriebsrente beim Finanzamt noch nach Jahren steuermindernd geltend machen?   

Danke f&#252;r Ihre Antwort.

N.Hilbig</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
kann man nachtr&#228;glich wegen Unwissenheit, die Aufwendungen des Arbeitgebers und den Arbeitnehmeranteil einer Betriebsrente beim Finanzamt noch nach Jahren steuermindernd geltend machen?   </p>
<p>Danke f&#252;r Ihre Antwort.</p>
<p>N.Hilbig</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Verlustbescheinigung - Antragsfrist nicht vers&#228;umen von Jörg Krause</title>
		<link>http://www.gabler-steuern.de/2009/11/03/verlustbescheinigung-antragsfrist-nicht-versaeumen/#comment-4473</link>
		<author>Jörg Krause</author>
		<pubDate>Wed, 17 Mar 2010 21:31:07 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.gabler-steuern.de/2009/11/03/verlustbescheinigung-antragsfrist-nicht-versaeumen/#comment-4473</guid>
		<description>Was geschieht bei "Alt-F&#228;llen", wo bspw. ein Wertpapier in 2000 gekauft wurde, mit Verlust nach Abgeltungssteuerrecht verkauft wurde?Es gab derzeit noch keine Historie &#252;ber Gewinne/Verluste seitens der Bank und einziger Nachweis bleibt der Kaufbeleg. Was ist zur Verlustverrechnung dann zu beachten? Mu&#223; der Antrag trotzdem bei der Bank gestellt werden oder mu&#223; der Verlust bei der Steuererkl&#228;rung geltend gemacht und mit dem Kaufbeleg zusammen eingereicht werden?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Was geschieht bei &#8220;Alt-F&#228;llen&#8221;, wo bspw. ein Wertpapier in 2000 gekauft wurde, mit Verlust nach Abgeltungssteuerrecht verkauft wurde?Es gab derzeit noch keine Historie &#252;ber Gewinne/Verluste seitens der Bank und einziger Nachweis bleibt der Kaufbeleg. Was ist zur Verlustverrechnung dann zu beachten? Mu&#223; der Antrag trotzdem bei der Bank gestellt werden oder mu&#223; der Verlust bei der Steuererkl&#228;rung geltend gemacht und mit dem Kaufbeleg zusammen eingereicht werden?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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