Neue Kommentare für das Steuer- und Bilanzrecht

Andreas Funk | 12. Januar 2012

Die Gabler Kommentare

Weitere Informationen auf Gabler.de oder Amazon.de

IFRS – Buschhüter/Striegel (Hrsg.)

GewStG – Gewerbesteuer  – Bergemann/Wingler (Hrsg.)

KStG – Körperschaftsteuer – Fehrenbacher/Schnitger (Hrsg.)

Neverending story: die Umsatzsteuer und die Verpflegung

Hans-Ulrich Dietz | 9. Januar 2012

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12.10.11 (V R 66/09) sind die in einer Großküche eines Altenwohnheims und Pflegeheims zur Verpflegung der Bewohner zubereiteten Speisen keine “Standardspeisen” als Ergebnis einfacher und standardisierter Zubereitungsvorgänge nach Art eines Imbissstandes, so dass deren Abgabe zu festen Zeitpunkten in Warmhaltebehältern keine Lieferung, sondern eine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung ist.

BFH: Einkommensteuervorauszahlungen

Hans-Ulrich Dietz | 6. Januar 2012

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.11.11 (VIII R 11/09) sind Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer grundsätzlich in vier gleich großen Teilbeträgen zu leisten. Eine Ausnahme hiervon kommt insbesondere nicht in Betracht, soweit der Steuerpflichtige geltend macht, der Gewinn des laufenden Veranlagungszeitraums entstehe nicht gleichmäßig. Im übrigen ist das geltende Vorauszahlungssystem verfassungsgemäß.

BFH: Dauernde Wertminderung

Hans-Ulrich Dietz | 3. Januar 2012

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom  21.09.11 (I R 89/10) ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/ 2002 bei börsennotierten Aktien grundsätzlich dann auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Aktienerwerbs gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Notierung bei Erwerb überschreitet. Auf die Kursentwicklung nach dem Bilanzstichtag kommt es hierbei nicht an.

Neuer Kommentar zur Gewerbesteuer

Andreas Funk | 19. Dezember 2011

Jetzt erschienen!

Für die Gemeinden stellt die Gewerbesteuer die wichtigste eigenständige Steuerquelle dar. Besteuert werden alle Gewerbebetriebe, die entweder über ihre Rechtsform als Kapitalgesellschaft oder über ihre gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts erfasst werden. Es sind daher mehrere Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, um steueroptimalen Rat zu geben. Dieser neue Kommentar kennt und erläutert diese Bezüge sowie alle wichtigen Fragen im Gewerbesteuerrecht, um zielgerichtet und lösungsorientiert Hilfestellung zu geben.

Die Herausgeber:
Achim Bergemann, Diplom-Kaufmann, Steuerberater Bergemann Schönherr & Partner, München
Jörg Wingler, Rechtsanwalt, Steuerberater PricewaterhouseCoopers, Frankfurt am Main

Die Autoren:
Dr. Ralf U. Braunagel, MBLT, Diplom-Kaufmann, Steuerberater PricewaterhouseCoopers, Frankfurt a. M.
Klaus Bührer, Diplom-Kaufmann, Steuerberater Bergemann Schönherr & Partner, München
Manfred Ettinger, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Becker Büttner Held, München
Prof. Dr. Rainer Hartmann, Rechtsanwalt, Steuerberater Hochschule Rhein/Main, Wiesbaden
Florian Hölzerkopf, Diplom-Kaufmann, Steuerberater PricewaterhouseCoopers, Frankfurt am Main
Kerstin Holst, Diplom-Kauffrau, Steuerberaterin PricewaterhouseCoopers, Hamburg
Tobias Karl Lessig, Rechtsanwalt, Steuerberater PricewaterhouseCoopers, Frankfurt am Main
Richard Markl, Diplom-Finanzwirt, Steuerberater Rölfs Partner, München
Daniel Mohr, Rechtsanwalt, Steuerberater PricewaterhouseCoopers, Hamburg
Dr. Georg Renner, Rechtsanwalt, Steuerberater Schiedermair Rechtsanwälte, Frankfurt am Main
Niklas Richter, Rechtsanwalt, Steuerberater, Becker Büttner Held, München
Norbert J. Sailer Khuepach, Rechtsanwalt Becker Büttner Held, München
Kilian Werner, Diplom-Kaufmann, Steuerberater PricewaterhouseCoopers, Saarbrücken
Susanne Winter, Diplom-Kauffrau, PricewaterhouseCoopers, Nürnberg

Mehr Details zum neuen Gabler Kommentar “Gewerbesteuer – GewStG”

BFH: Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des ErbStG

Andreas Funk | 8. Dezember 2011

BFH Beschluss vom 5.10.2011, II R 9/11 – Leitsätze

Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten. Im Streitfall geht es um die Fragen,

1. ob die auf Steuerentstehungszeitpunkte im Jahr 2009 beschränkte Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II und III verfassungsgemäß ist und

2. ob § 19 Abs. 1 i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG deshalb gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, weil die §§ 13a und 13b ErbStG es ermöglichen, durch bloße Wahl bestimmter Gestaltungen die Steuerfreiheit des Erwerbs von Vermögen gleich welcher Art und unabhängig von dessen Zusammensetzung und Bedeutung für das Gemeinwohl zu erreichen.

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Grundlegende Änderung der Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Andreas Funk | 8. Dezember 2011

Deutschland ist eine der führenden Exportnationen: Waren made in Germany werden über die Grenzen in andere EU-Mitgliedstaaten und das sonstige Ausland verbracht. Derartige so genannte innergemeinschaftliche Lieferungen, d.h. Lieferungen zwischen EU-Mitgliedstaaten, unterliegen dabei nicht der Umsatzsteuer, sofern bestimmte Nachweispflichten eingehalten werden. Gerade diese zu erbringenden Nachweise luden schwarze Schafe zu Umsatzsteuerbetrügereien ein. Mit dem Ziel, dies zu unterbinden und für eine Vereinfachung zu sorgen, führt die Bundesregierung zum 1.1.2012 neue Nachweispflichten ein. Danach wird der bisher erforderliche Buch- und Belegnachweis durch eine Abnehmerbestätigung ersetzt. „Für die Umsatzsteuerfreiheit verlangt der Fiskus künftig nur noch zwei Dokumente, erläutert Steuerberaterin Stefanie Peter von Ebner Stolz Mönning Bachem in Stuttgart, und zwar das Rechnungsdoppel und eine sog. Gelangensbestätigung, mit der der ausländische Abnehmer bescheinigt, dass der gelieferte Gegenstand in dem Bestimmungsmitgliedstaat angekommen ist.“
In Versendungsfällen genügt es, wenn der mit der Beförderung beauftragte Unternehmer über die Gelangensbestätigung verfügt und diese auf Verlangen der Behörde innerhalb einer bestimmten Frist vorgelegt werden kann. Allerdings muss dem Unternehmer eine schriftliche Versicherung des Beförderungsunternehmens vorliegen, dass dieser über die Gelangensbestätigung verfügt.
Weitere Einzelheiten sind derzeit noch nicht bekannt. Das Bundesfinanzministerium hat allerdings verlautbart, in Kürze zu den neuen Nachweispflichten Stellung zu nehmen und mehrsprachig ausgestaltete Muster solcher Gelangensbestätigungen bereitzustellen.

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