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	<title>Gabler Steuern</title>
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	<description>Steuerrecht</description>
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		<title>Neue Kommentare f&#252;r das Steuer- und Bilanzrecht</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 09:42:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andreas Funk</dc:creator>
				<category><![CDATA[neue Bücher]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Gabler Kommentare Weitere Informationen auf Gabler.de oder Amazon.de IFRS &#8211; Buschh&#252;ter/Striegel (Hrsg.) GewStG &#8211; Gewerbesteuer  &#8211; Bergemann/Wingler (Hrsg.) KStG &#8211; K&#246;rperschaftsteuer &#8211; Fehrenbacher/Schnitger (Hrsg.)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: center;"><strong>Die Gabler Kommentare</strong></p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.gabler.de/Buch/978-3-8349-1987-8/Koerperschaftsteuergesetz-KStG.html"><img class="alignnone" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Fehrenbacher/Schnitger (Hrsg.) - KStG Kommentar" src="http://www.gabler.de/images/shop/medium/978-3-8349-1987-8.jpg" alt="" width="140" height="199" /></a><a href="http://www.gabler.de/Buch/978-3-8349-2296-0/Gewerbesteuer-GewStG.html"><img class="alignnone" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Bergemann/Wingler (Hrsg.)  - Gewerbesteuer" src="http://www.gabler.de/images/shop/medium/978-3-8349-2296-0.jpg" alt="" width="140" height="199" /></a><a href="http://www.gabler.de/Buch/978-3-8349-1989-2/Internationale-Rechnungslegung-IFRS.html"><img class="alignnone" style="margin-left: 10px; margin-right: 10px;" title="Buschh&#252;ter/Striegel (Hrsg.) - Internationale Rechnungslegung IFRS" src="http://www.gabler.de/images/shop/medium/978-3-8349-1989-2.jpg" alt="" width="140" height="199" /></a></p>
<p style="text-align: center;">Weitere Informationen auf <strong><a title="Gabler.de" href="http://www.gabler.de/Suche/kommentar/book.html" target="_blank">Gabler.de</a></strong> oder <a title="Weitere Informationen auf Amazon.de" href="http://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_noss?__mk_de_DE=%C5M%C5Z%D5%D1&amp;url=search-alias%3Daps&amp;field-keywords=Gabler+Verlag+Kommentar&amp;x=0&amp;y=0" target="_blank"><strong>Amazon.de</strong></a></p>
<p style="text-align: center;">IFRS &#8211; Buschh&#252;ter/Striegel (Hrsg.)</p>
<p style="text-align: center;">GewStG &#8211; Gewerbesteuer  &#8211; Bergemann/Wingler (Hrsg.)</p>
<p style="text-align: center;">KStG &#8211; K&#246;rperschaftsteuer &#8211; Fehrenbacher/Schnitger (Hrsg.)</p>
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		<title>Neverending story: die Umsatzsteuer und die Verpflegung</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 10:01:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hans-Ulrich Dietz</dc:creator>
				<category><![CDATA[BFH aktuell]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12.10.11 (V R 66/09) sind die in einer Gro&#223;k&#252;che eines Altenwohnheims und Pflegeheims zur Verpflegung der Bewohner zubereiteten Speisen keine &#8220;Standardspeisen&#8221; als Ergebnis einfacher und standardisierter Zubereitungsvorg&#228;nge nach Art eines Imbissstandes, so dass deren Abgabe zu festen Zeitpunkten in Warmhaltebeh&#228;ltern keine Lieferung, sondern eine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12.10.11 (V R 66/09) sind die in einer Gro&#223;k&#252;che eines Altenwohnheims und Pflegeheims zur Verpflegung der Bewohner zubereiteten Speisen keine &#8220;Standardspeisen&#8221; als Ergebnis einfacher und standardisierter Zubereitungsvorg&#228;nge nach Art eines Imbissstandes, so dass deren Abgabe zu festen Zeitpunkten in Warmhaltebeh&#228;ltern keine Lieferung, sondern eine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung ist.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>BFH: Einkommensteuervorauszahlungen</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 11:17:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hans-Ulrich Dietz</dc:creator>
				<category><![CDATA[BFH aktuell]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.11.11 (VIII R 11/09) sind Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer grunds&#228;tzlich in vier gleich gro&#223;en Teilbetr&#228;gen zu leisten. Eine Ausnahme hiervon kommt insbesondere nicht in Betracht, soweit der Steuerpflichtige geltend macht, der Gewinn des laufenden Veranlagungszeitraums entstehe nicht gleichm&#228;&#223;ig. Im &#252;brigen ist das geltende Vorauszahlungssystem verfassungsgem&#228;&#223;.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.11.11 (VIII R 11/09) sind Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer grunds&#228;tzlich in vier gleich gro&#223;en Teilbetr&#228;gen zu leisten. Eine Ausnahme hiervon kommt insbesondere nicht in Betracht, soweit der Steuerpflichtige geltend macht, der Gewinn des laufenden Veranlagungszeitraums entstehe nicht gleichm&#228;&#223;ig. Im &#252;brigen ist das geltende Vorauszahlungssystem verfassungsgem&#228;&#223;.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>BFH: Dauernde Wertminderung</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 11:50:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hans-Ulrich Dietz</dc:creator>
				<category><![CDATA[BFH aktuell]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom  21.09.11 (I R 89/10) ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gem&#228;&#223; § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/ 2002 bei b&#246;rsennotierten Aktien grunds&#228;tzlich dann auszugehen, wenn der B&#246;rsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Aktienerwerbs gesunken ist und der Kursverlust die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom  21.09.11 (I R 89/10) ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gem&#228;&#223; § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/ 2002 bei b&#246;rsennotierten Aktien grunds&#228;tzlich dann auszugehen, wenn der B&#246;rsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Aktienerwerbs gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Notierung bei Erwerb &#252;berschreitet. Auf die Kursentwicklung nach dem Bilanzstichtag kommt es hierbei nicht an.</p>
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		<title>Neuer Kommentar zur Gewerbesteuer</title>
		<link>http://www.gabler-steuern.de/2011/12/19/neuer-kommentar-zur-gewerbesteuer/</link>
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		<pubDate>Mon, 19 Dec 2011 13:13:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andreas Funk</dc:creator>
				<category><![CDATA[neue Bücher]]></category>

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		<description><![CDATA[Jetzt erschienen! F&#252;r die Gemeinden stellt die Gewerbesteuer die wichtigste eigenst&#228;ndige Steuerquelle dar. Besteuert werden alle Gewerbebetriebe, die entweder &#252;ber ihre Rechtsform als Kapitalgesellschaft oder &#252;ber ihre gewerbliche T&#228;tigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts erfasst werden. Es sind daher mehrere Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, um steueroptimalen Rat zu geben. Dieser neue Kommentar kennt und erl&#228;utert diese [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.gabler.de/Buch/978-3-8349-2296-0/Gewerbesteuer-GewStG.html"><img class="alignright" title="GewStG - Kommentar" src="http://www.gabler.de/images/shop/medium/978-3-8349-2296-0.jpg" alt="" width="140" height="199" /></a><strong>Jetzt erschienen!</strong></p>
<p>F&#252;r die Gemeinden stellt die Gewerbesteuer die wichtigste  eigenst&#228;ndige Steuerquelle dar. Besteuert werden alle Gewerbebetriebe,  die entweder &#252;ber ihre Rechtsform als Kapitalgesellschaft oder &#252;ber ihre  gewerbliche T&#228;tigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts erfasst  werden. Es sind daher mehrere Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, um  steueroptimalen Rat zu geben. Dieser neue Kommentar kennt und erl&#228;utert  diese Bez&#252;ge sowie alle wichtigen Fragen im Gewerbesteuerrecht, um  zielgerichtet und l&#246;sungsorientiert Hilfestellung zu geben.</p>
<p><strong>Die Herausgeber:</strong><br />
Achim Bergemann, Diplom-Kaufmann, Steuerberater Bergemann Sch&#246;nherr &amp;amp; Partner, M&#252;nchen<br />
J&#246;rg Wingler, Rechtsanwalt, Steuerberater PricewaterhouseCoopers, Frankfurt am Main</p>
<p><strong>Die Autoren:</strong><br />
Dr. Ralf U. Braunagel, MBLT, Diplom-Kaufmann, Steuerberater PricewaterhouseCoopers, Frankfurt a. M.<br />
Klaus B&#252;hrer, Diplom-Kaufmann, Steuerberater Bergemann Sch&#246;nherr &amp;amp; Partner, M&#252;nchen<br />
Manfred Ettinger, Steuerberater, vereidigter Buchpr&#252;fer, Becker B&#252;ttner Held, M&#252;nchen<br />
Prof. Dr. Rainer Hartmann, Rechtsanwalt, Steuerberater Hochschule Rhein/Main, Wiesbaden<br />
Florian H&#246;lzerkopf, Diplom-Kaufmann, Steuerberater PricewaterhouseCoopers, Frankfurt am Main<br />
Kerstin Holst, Diplom-Kauffrau, Steuerberaterin PricewaterhouseCoopers, Hamburg<br />
Tobias Karl Lessig, Rechtsanwalt, Steuerberater PricewaterhouseCoopers, Frankfurt am Main<br />
Richard Markl, Diplom-Finanzwirt, Steuerberater R&#246;lfs Partner, M&#252;nchen<br />
Daniel Mohr, Rechtsanwalt, Steuerberater PricewaterhouseCoopers, Hamburg<br />
Dr. Georg Renner, Rechtsanwalt, Steuerberater Schiedermair Rechtsanw&#228;lte, Frankfurt am Main<br />
Niklas Richter, Rechtsanwalt, Steuerberater, Becker B&#252;ttner Held, M&#252;nchen<br />
Norbert J. Sailer Khuepach, Rechtsanwalt Becker B&#252;ttner Held, M&#252;nchen<br />
Kilian Werner, Diplom-Kaufmann, Steuerberater PricewaterhouseCoopers, Saarbr&#252;cken<br />
Susanne Winter, Diplom-Kauffrau, PricewaterhouseCoopers, N&#252;rnberg</p>
<p><strong><a title="Details zum Kommentar" href="http://www.gabler.de/Buch/978-3-8349-2296-0/Gewerbesteuer-GewStG.html" target="_blank">Mehr Details zum neuen Gabler Kommentar &#8220;Gewerbesteuer &#8211; GewStG&#8221;</a></strong></p>
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		<item>
		<title>BFH: Pr&#252;fung der Verfassungsm&#228;&#223;igkeit des ErbStG</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 14:39:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andreas Funk</dc:creator>
				<category><![CDATA[BFH aktuell]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.gabler-steuern.de/?p=1407</guid>
		<description><![CDATA[BFH Beschluss vom 5.10.2011, II R 9/11 &#8211; Leits&#228;tze Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten. Im Streitfall geht es um die Fragen, 1. ob die auf Steuerentstehungszeitpunkte im Jahr 2009 beschr&#228;nkte Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II und III verfassungsgem&#228;&#223; ist und 2. ob § 19 Abs. 1 i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>BFH Beschluss vom 5.10.2011, II R 9/11 &#8211; Leits&#228;tze</strong></p>
<p><em>Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten. Im Streitfall geht es um die Fragen,</em></p>
<p><em>1. ob die auf Steuerentstehungszeitpunkte im Jahr 2009 beschr&#228;nkte Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II und III verfassungsgem&#228;&#223; ist und</em></p>
<p><em>2. ob § 19 Abs. 1 i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG deshalb gegen den <strong>allgemeinen Gleichheitssatz verst&#246;&#223;t</strong>, weil die §§ 13a und 13b ErbStG es erm&#246;glichen, durch blo&#223;e Wahl bestimmter Gestaltungen die Steuerfreiheit des Erwerbs von Verm&#246;gen gleich welcher Art und unabh&#228;ngig von dessen Zusammensetzung und Bedeutung f&#252;r das Gemeinwohl zu erreichen.</em></p>
<p><a title="Externer Link zum Volltext" href="http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&amp;Art=pm&amp;Datum=2011&amp;nr=24835&amp;linked=bes" target="_blank">Mehr Details im Volltext</a></p>
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		<title>Grundlegende &#196;nderung der Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 11:34:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andreas Funk</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fachbeiträge]]></category>

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		<description><![CDATA[Deutschland ist eine der f&#252;hrenden Exportnationen: Waren made in Germany werden &#252;ber die Grenzen in andere EU-Mitgliedstaaten und das sonstige Ausland verbracht. Derartige so genannte innergemeinschaftliche Lieferungen, d.h. Lieferungen zwischen EU-Mitgliedstaaten, unterliegen dabei nicht der Umsatzsteuer, sofern bestimmte Nachweispflichten eingehalten werden. Gerade diese zu erbringenden Nachweise luden schwarze Schafe zu Umsatzsteuerbetr&#252;gereien ein. Mit dem Ziel, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Deutschland ist eine der f&#252;hrenden Exportnationen: Waren made in Germany werden &#252;ber die Grenzen in andere EU-Mitgliedstaaten und das sonstige Ausland verbracht. Derartige so genannte innergemeinschaftliche Lieferungen, d.h. Lieferungen zwischen EU-Mitgliedstaaten, unterliegen dabei nicht der Umsatzsteuer, sofern bestimmte Nachweispflichten eingehalten werden. Gerade diese zu erbringenden Nachweise luden schwarze Schafe zu Umsatzsteuerbetr&#252;gereien ein. Mit dem Ziel, dies zu unterbinden und f&#252;r eine Vereinfachung zu sorgen, f&#252;hrt die Bundesregierung zum 1.1.2012 neue Nachweispflichten ein. Danach wird der bisher erforderliche Buch- und Belegnachweis durch eine Abnehmerbest&#228;tigung ersetzt. „F&#252;r die Umsatzsteuerfreiheit verlangt der Fiskus k&#252;nftig nur noch zwei Dokumente, erl&#228;utert Steuerberaterin Stefanie Peter von Ebner Stolz M&#246;nning Bachem in Stuttgart, und zwar das Rechnungsdoppel und eine sog. Gelangensbest&#228;tigung, mit der der ausl&#228;ndische Abnehmer bescheinigt, dass der gelieferte Gegenstand in dem Bestimmungsmitgliedstaat angekommen ist.“<br />
In Versendungsf&#228;llen gen&#252;gt es, wenn der mit der Bef&#246;rderung beauftragte Unternehmer &#252;ber die Gelangensbest&#228;tigung verf&#252;gt und diese auf Verlangen der Beh&#246;rde innerhalb einer bestimmten Frist vorgelegt werden kann. Allerdings muss dem Unternehmer eine schriftliche Versicherung des Bef&#246;rderungsunternehmens vorliegen, dass dieser &#252;ber die Gelangensbest&#228;tigung verf&#252;gt.<br />
Weitere Einzelheiten sind derzeit noch nicht bekannt. Das Bundesfinanzministerium hat allerdings verlautbart, in K&#252;rze zu den neuen Nachweispflichten Stellung zu nehmen und mehrsprachig ausgestaltete Muster solcher Gelangensbest&#228;tigungen bereitzustellen.</p>
<p><span id="more-1401"></span><br />
Leider ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar, ob es eine &#220;bergangsfrist f&#252;r die Anwendung der neuen Regelungen gibt und wie diese ggf. ausgestaltet werden. Laut Stefanie Peter ist allerdings zu bef&#252;rchten, dass die vom Gesetzgeber intendierten Erleichterungen beim Nachweisverfahren ausbleiben werden. Unternehmen m&#252;ssen ihre Prozesse der Belegf&#252;hrung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen dennoch kurzfristig anpassen. Risikobehaftet sind nach wie vor die sog. Abholf&#228;lle, bei denen der Erwerber die Waren selbst transportiert oder abholen l&#228;sst. Stefanie Peter r&#228;t dringend, innerbetriebliche Kontrollmechanismen zu implementieren, die das Risiko der Uneinbringlichkeit der Gelangensbest&#228;tigung minimieren. Ansonsten muss der liefernde Unternehmer die Umsatzsteuer nachzahlen. Sofern gegen&#252;ber dem Kunden durchsetzbar, k&#246;nnte in diesen F&#228;llen mit Kautionen oder Bruttorechnungen gearbeitet werden, in denen die Umsatzsteuer berechnet, aber nicht gesondert ausgewiesen wird. Sofern die Spedition vom liefernden Unternehmer beauftragt wird, empfiehlt Stefanie Peter, dass die Gelangensbest&#228;tigung vom Unternehmer selbst und nicht von der Spedition aufbewahrt werden, da das Risiko des Nachweises bei dem Unternehmer liegt. (Quelle: www.ebnerstolz.de)</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>IW K&#246;ln &#252;bt Kritik an Steuerbeschl&#252;ssen der SPD</title>
		<link>http://www.gabler-steuern.de/2011/12/07/iw-koln-ubt-kritik-an-steuerbeschlussen-der-spd/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 11:12:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Irene Buttkus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit wichtigen Beschl&#252;ssen in der Steuer- und Finanzpolitik hat die SPD ihren dreit&#228;gigen Parteitag in Berlin beendet und strebt f&#252;r 2013 die Regierungs&#252;bernahme an. Durch h&#246;here Steuern auf Verm&#246;gen, hohe Einkommen, Kapitalertr&#228;ge und eine h&#246;here Brennelementesteuer will die Partei pro Jahr insgesamt 23 Milliarden Euro Mehreinnahmen erzielen. Doch nach Ansicht des IW K&#246;ln lassen die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit wichtigen Beschl&#252;ssen in der Steuer- und Finanzpolitik hat die SPD ihren dreit&#228;gigen Parteitag in Berlin beendet und strebt f&#252;r 2013 die Regierungs&#252;bernahme an. Durch h&#246;here Steuern auf Verm&#246;gen, hohe Einkommen, Kapitalertr&#228;ge und eine h&#246;here Brennelementesteuer will die Partei pro Jahr insgesamt 23 Milliarden Euro Mehreinnahmen erzielen. Doch nach Ansicht des IW K&#246;ln lassen die Prognosen der letzten Steuersch&#228;tzung ewarten, dass das j&#228;hrliche Steueraufkommen bis 2016 ohnehin um 150 Milliarden Euro steigt, so dass sich die Schuldenbremse gut einhalten l&#228;sst. Auch f&#252;r moderate Ausgabensteigerungen sehen die K&#246;lner schon jetzt hinreichend Spielraum und werten die h&#246;here Besteuerung von Unternehmen und Kapitalertr&#228;gen als Credo der SPD. Ein Arbeitsplatz koste in Deutschland durchschnittlich gut 320.000 Euro. Das komme nicht alles aus einbehaltenen Gewinnen, sondern zu einem guten Teil auch aus privaten Ersparnissen, die zur Bank getragen w&#252;rden und insbesondere dem Mittelstand als Finanzierungsgrundlage dienten. Steuere man diese Ersparnisse weg, sehe das zun&#228;chst nach mehr Gerechtigkeit aus, langfristig s&#228;ge man aber an dem Ast, auf dem die deutschen Arbeitnehmer sitzen.</p>
<p>Unter anderem halten die K&#246;lner auch einen Beschluss &#252;ber eine h&#246;here Brennelementesteuer f&#252;r wenig sinnvoll, da noch unklar sei, ob diese Steuer &#252;berhaupt verfassungskonform ist, und verweisen daf&#252;r auf  k&#252;rzliche Zweifel des Finanzgerichts Hamburg.</p>
<p>Nach dem Willen der SPD sollen auch Freiberufler k&#252;nftig gewerbesteuerpflichtig werden. Um Mehrbelastungen zu vermeiden, erhalten auch sie die bestehenden Freibetr&#228;ge und d&#252;rfen die gezahlte Gewerbesteuer auf ihre Einkommenssteuerschuld anrechnen. Nach Auffassung des IW K&#246;ln sorgt dieser Vorschlag vor allem f&#252;r mehr B&#252;rokratie und generiert kaum zus&#228;tzliches Steueraufkommen. Der Vorschlag sei politisch motiviert: Bei der Einbeziehung der Freiberufler handle es sich um einen Wunsch der Kommunen,  die die SPD besonders umwerbe: Sie seien mit j&#228;hrlich 8 bis 9 Milliarden Euro unterfinanziert. Das sehen die K&#246;lner anders: Im Vergleich zu Bund und L&#228;ndern ginge es den Kommunen mit Abstand am besten. Ihr Anteil an der deutschen Staatsverschuldung habe sich seit der Wiedervereinigung halbiert. Auch f&#252;r Investitionen h&#228;tten die Kommunen genug Geld – wenn sie nur wollten. Denn das Gewerbesteueraufkommen, mit dem die Unternehmen die &#246;ffentliche Infrastruktur finanzieren, sei selbst im Krisenjahr 2009, in dem die Kommunen zus&#228;tzlich Mittel aus den Konjunkturprogrammen erhielten, 11 Milliarden Euro h&#246;her ausgefallen als die kommunalen Investitionen. <a title="zum IW K&#246;ln" href="http://www.iwkoeln.de" target="_blank">zum IW K&#246;ln</a></p>
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		<title>Aktuell: Steuerrecht Liechtenstein &#8211; Gesetze und Abkommen</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 14:22:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andreas Funk</dc:creator>
				<category><![CDATA[neue Bücher]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit dieser ersten und bisher einzigen Sammlung aller einschl&#228;gigen Rechtsquellen zum liechtensteinischen Steuerrecht erh&#228;lt der Rechtsanwender ein einmaliges Nachschlagewerk f&#252;r die t&#228;gliche Praxis. Es umfasst auf nationaler Ebene u.a. das neue liechtensteinische Steuergesetz 2011 sowie die Steuerverordnung und auf internationaler Ebene alle wichtigen liechtensteinischen Steuerinformations-, Doppelbesteuerungs- und auch europ&#228;ischen Abkommen. Mehr Details]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.gabler.de/index.php;do=show_book/book_id=24093"><img class="alignright" src="http://www.gabler.de/images/shop/medium/978-3-8349-3289-1.jpg" alt="" width="140" height="200" /></a>Mit dieser ersten und bisher einzigen Sammlung aller einschl&#228;gigen Rechtsquellen zum liechtensteinischen Steuerrecht erh&#228;lt der Rechtsanwender ein einmaliges Nachschlagewerk f&#252;r die t&#228;gliche Praxis. Es umfasst auf nationaler Ebene u.a. das neue liechtensteinische Steuergesetz 2011 sowie die Steuerverordnung und auf internationaler Ebene alle wichtigen liechtensteinischen Steuerinformations-, Doppelbesteuerungs- und auch europ&#228;ischen Abkommen.</p>
<p><a title="Mehr zum Werk" href="http://www.gabler.de/index.php;do=show_book/book_id=24093" target="_blank"><strong>Mehr Details</strong></a></p>
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		<title>Verlustbescheinigung bis 15. Dezember beantragen</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 13:49:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fachbeiträge]]></category>

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		<description><![CDATA[Privatanleger, die aus Kapitalanlagen Verluste erzielen, m&#252;ssen sich seit der Geltung der Abgeltungsteuer den 15. Dezember als fixen Termin im Kalender vormerken. Wer n&#228;mlich 2011 aus der Ver&#228;u&#223;erung von Wertpapieren und Derivaten Verluste erzielt hat, muss m&#246;glicherweise bis Donnerstag, den 15. Dezember 2011 handeln, um diese Verluste steuerlich am vorteilhaftesten ber&#252;cksichtigen zu k&#246;nnen. Seit dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Privatanleger, die aus Kapitalanlagen Verluste erzielen, m&#252;ssen sich seit der Geltung der Abgeltungsteuer den 15. Dezember als fixen Termin im Kalender vormerken. Wer n&#228;mlich 2011 aus der Ver&#228;u&#223;erung von Wertpapieren und Derivaten Verluste erzielt hat, muss m&#246;glicherweise bis Donnerstag, den 15. Dezember 2011 handeln, um diese Verluste steuerlich am vorteilhaftesten ber&#252;cksichtigen zu k&#246;nnen. Seit dem 1.1.2009 unterliegen Zinsen, Dividenden und auch Ver&#228;u&#223;erungsgewinne aus Wertpapieren und Derivaten der Abgeltungsteuer in H&#246;he von 25 % zuz&#252;glich Solidarit&#228;tszuschlag, also insgesamt 26,375 %. Hat ein Privatanleger im Jahr 2011 Verluste im Rahmen der Abgeltungsteuer erzielt, werden diese Verluste bei inl&#228;ndischen Banken zun&#228;chst mit Kapitalertr&#228;gen aus demselben Jahr verrechnet. Eine Einschr&#228;nkung besteht allerdings f&#252;r Aktienverluste, diese k&#246;nnen nur mit Aktiengewinnen, nicht aber mit anderen positiven Kapitaleink&#252;nften verrechnet werden. Sind zum Jahresende noch Verluste &#252;brig, die nicht mit positiven Kapitaleink&#252;nften bei dieser Bank ausgeglichen werden k&#246;nnen, werden die Verluste von der Bank automatisch vorgetragen und mit positiven Kapitalertr&#228;gen des Folgejahres verrechnet. Verf&#252;gt ein Privatanleger allerdings bei einem anderen Kreditinstitut noch &#252;ber weitere Kapitalertr&#228;ge, k&#246;nnen die am Jahresende noch bestehenden, nicht verrechneten Verluste aus Kapitalanlagen bei der einen Bank auch mit positiven Kapitalertr&#228;gen bei dieser anderen Bank verrechnet werden. Dies kann jedoch nur im Wege der Veranlagung erfolgen. Dazu muss der Anleger die Gewinne und Verluste im Rahmen seiner Einkommensteuererkl&#228;rung 2011 angeben und &#8211; ganz wichtig &#8211; eine Bescheinigung der Bank &#252;ber die Verluste beif&#252;gen.</p>
<p><span id="more-1391"></span></p>
<p>Dann erh&#228;lt der Anleger die zu viel bezahlte Abgeltungsteuer zur&#252;ckerstattet. „Einen Haken hat diese Sache“, so Steuerberaterin Manuela W&#228;nger von Ebner Stolz M&#246;nning Bachem in Stuttgart. Diese Verlustbescheinigung muss n&#228;mlich bis sp&#228;testens 15.12.2011 bei der jeweiligen Bank beantragt werden. Dabei ist es m&#246;glich, jeweils getrennte Antr&#228;ge f&#252;r die bestehenden Verluste aus Aktienver&#228;u&#223;erungen und f&#252;r die sonstigen Verluste zu stellen.<br />
Wird dieser Antrag nicht rechtzeitig bis zum 15. Dezember 2011 gestellt, werden die Verluste automatisch in das Jahr 2012 vorgetragen und k&#246;nnen nur noch mit k&#252;nftigen Kapitalertr&#228;gen verrechnet werden; eine Verrechnung mit Kapitalertr&#228;gen bei anderen Banken und deren steuerliche Ber&#252;cksichtigung im Veranlagungszeitraum 2011 ist dagegen nicht mehr m&#246;glich.<br />
Wichtig zu wissen ist auch, dass der Antrag auf Verlustbescheinigung nicht widerrufen werden kann. Deshalb weist W&#228;nger darauf hin, dass Anleger sp&#228;testens Anfang Dezember die Vor- und Nachteile eines Antrages auf Verlustverrechnung gegeneinander abw&#228;gen sollten. Ob diese beantragt werden sollte, h&#228;ngt von zahlreichen Faktoren ab. So kann ein Antrag ratsam sein, wenn im laufenden Jahr Kapitalertr&#228;ge bei anderen Kreditinstituten erzielt werden, die mit Kapitalertragsteuer belastet sind. Insgesamt sollte ein Antrag auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung jedoch nur gestellt werden, wenn durch die Veranlagung eine bessere Verlustnutzung erreicht wird, als dies bei einem automatischen Verlustvortrag der Fall w&#228;re. (Quelle: www.ebnerstolz.de)</p>
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